Beschreibung der Unterkunft
Die frech designte Wohnung „Charlotte” im Erdgeschoss ist für 1 bis 4 Personen eingerichtet. Knapp 100 m² Freiraum stehen Ihnen in dieser lichtdurchfluteten Ferienwohnung, die auch für Leute mit Handicap eingerichtet ist, zur Verfügung.
Den Mittelpunkt bildet ein offener Wohn- und Küchenbereich mit einer gemütlichen Essecke. Es gibt drei Schlafzimmer: eines mit einem Doppelbett, eine Einzelschlafgelegenheit und ein Kinderzimmer mit Etagenbett. Im Badezimmer findet man eine extra große Dusche mit barrierefreiem Zugang.
Was Ihnen aber besonders in Erinnerung bleiben wird, ist die große Südterrasse mit freier Aussicht über Schilf und Pferdewiesen bis hin zum alten Leuchtturm der Insel. Genießen Sie den Blick in das naturbelassene Grünland und diese faszinierende Ruhe – nur durchbrochen von dem Zirpen der Grillen. Die Terrasse, die sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Elternschlafzimmer aus betreten werden kann, geht direkt in eine große Wiesenfläche über: Viel Raum, auf dem sich Ihre Kinder nach Herzenslust austoben können.
Die gesamte Wohnung ist hochwertig und liebevoll eingerichtet: Dem Fernsehprogramm oder einer guten DVD auf dem Plasma-Fernseher folgen Sie von der gemütlichen Couchecke im Wohnzimmer aus. Eine Musikanlage mit iPod-Dock ist in dieser Wohnung auch vorhanden.
Die Einrichtung in der Küche dürfte keine Wünsche übrig lassen: Spülmaschine, Backofen, Cerankochfeld und alles, was man vorzufinden erwartet, ist vorhanden. Aus dem Wohn- und Essbereich aus haben Sie einen herrlichen Ausblick in den Garten.
Insgesamt ist diese Wohnung eine gute Wahl für die ganze Familie. Sie liegt sehr ruhig auf der Straße abgewandten Seite und bietet eine große Garten- und Rasenfläche für die Kleinen. Ein Parkplatz für Ihr Fahrzeug gehört mit zu der Wohnung, genau wie die Sauna im Haus.
* Die Preise gelten in € inkl. MwSt.
Die Unterkunftsdarstellung ist ein unverbindliches Angebot.
Ohne Vorgabe einer Aufenthaltszeit wird der Unterkunftspreis für die günstigste Übernachtung angezeigt.
Wenn sich mehrere Wohneinheiten eine Darstellung teilen, gelten die Fotos auszugsweise.
Kinderbetten gelten für Kinder bis 36 Monate.